Mit Urteil vom 2. September 2021 (Rechtssache C-718/18) hat der EuGH der Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland stattgegeben und entschieden, dass in Deutschland Vorgaben der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (RL 2009/72/EG) und der Erdgasbinnenmarktrichtlinie (RL 2009/73/EG) nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurden.