Stromleitungen

Ziele der Regulierungskammer Rheinland-Pfalz

Die als Monopol betriebenen Energieversorgungsnetze haben sich in der Vergangenheit als Hemmnis bei der Einführung von Wettbewerb im Energiebereich erwiesen. Durch die Regulierung der Strom- und Gasnetze soll ein unverfälschter und wirksamer Wettbewerb gewährleistet werden. Die gesetzliche Grundlage bildet das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005.

Aufgaben der Regulierungskammer Rheinland-Pfalz

Die Aufgaben der Regulierungskammer Rheinland-Pfalz sind in § 54 Abs. 2 EnWG festgelegt. Dazu gehören u.a.

  • die Überprüfung der Entgeltkalkulationen für den Netzzugang
  • die Überwachung der Vorschriften zur Entflechtung die Überwachung der Vorschriften zur Systemverantwortung der Netzbetreiber und
  • die Überwachung technischer Vorschriften
  • die Missbrauchsaufsicht über die Energienetzbetreiber

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