
Ziele der Regulierungskammer Rheinland-Pfalz
Die als Monopol betriebenen Energieversorgungsnetze haben sich in der Vergangenheit als Hemmnis bei der Einführung von Wettbewerb im Energiebereich erwiesen. Durch die Regulierung der Strom- und Gasnetze soll ein unverfälschter und wirksamer Wettbewerb gewährleistet werden. Die gesetzliche Grundlage bildet das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005.
Aufgaben der Regulierungskammer Rheinland-Pfalz
Die Aufgaben der Regulierungskammer Rheinland-Pfalz sind in § 54 Abs. 2 EnWG festgelegt. Dazu gehören u.a.
- die Überprüfung der Entgeltkalkulationen für den Netzzugang
- die Überwachung der Vorschriften zur Entflechtung die Überwachung der Vorschriften zur Systemverantwortung der Netzbetreiber und
- die Überwachung technischer Vorschriften
- die Missbrauchsaufsicht über die Energienetzbetreiber
