Stromleitungen

Ziele der Regulierungskammer Rheinland-Pfalz

Die als Monopol betriebenen Energieversorgungsnetze haben sich in der Vergangenheit als Hemmnis bei der Einführung von Wettbewerb im Energiebereich erwiesen. Durch die Regulierung der Strom- und Gasnetze soll ein unverfälschter und wirksamer Wettbewerb gewährleistet werden. Die gesetzliche Grundlage bildet das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005.

Zuständigkeiten der Landesregulierungsbehörden

Alle regionalen Strom- und Gasnetzbetreiber mit Sitz in Rheinland-Pfalz, die weniger als 100.000 Kunden haben und ein Versorgungsnetz betreiben, das nicht über die Landesgrenze hinausgeht, unterliegen der Aufsicht der Regulierungskammer Rheinland-Pfalz. Das sind derzeit rund 80 Strom- und Gasnetzbetreiber.

Die Regulierungskammer Rheinland-Pfalz nimmt diese Aufgabe unabhängig wahr.

Das 3. Binnenmarktpaket Energie der EU verlangt, dass Regulierungsaufgaben unparteiisch, frei von Marktinteressen und autonom von Regierungs- oder anderen öffentlichen Stellen wahrgenommen werden müssen. Die Mitgliedstaaten müssen die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden gewährleisten. Rheinland-Pfalz hat diese europarechtlichen Vorgaben umgesetzt und eine Regulierungskammer Rheinland-Pfalz Ende 2013 eingerichtet.

Aufgaben der Regulierungskammer Rheinland-Pfalz

Die Aufgaben der Regulierungskammer Rheinland-Pfalz sind in § 54 Abs. 2 EnWG festgelegt. Dazu gehören u.a.

  • die Überprüfung der Entgeltkalkulationen für den Netzzugang
  • die Überwachung der Vorschriften zur Entflechtung die Überwachung der Vorschriften zur Systemverantwortung der Netzbetreiber und
  • die Überwachung technischer Vorschriften
  • die Missbrauchsaufsicht über die Energienetzbetreiber